Verkündungsdatum: 25.03.2023
Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172) wird die Grünverbindung Rennbahngelände im Bremer Stadtgebiet zum Zwecke der Erholung im Rahmen des Gemeingebrauchs als öffentliche Grünanlage gewidmet.
Eine Übersichtskarte, der die konkrete Lage der Wegeverbindung entnommen werden kann, ist auf der Webseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (www.bauumwelt.bremen.de) veröffentlicht.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingelegt werden.
Bremen, den 23.03.2023
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