Verkündungsdatum: 15.04.2023
Es gibt ein Wähler-Verzeichnis.
Das ist eine Liste mit Namen.
Darin steht, wer am 14. Mai 2023 in Bremen und Bremerhaven wählen darf.
Sie dürfen nur wählen
Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.
Oder wenn Sie einen Wahl-Schein haben.
Wähler und Wählerinnen dürfen in die Liste schauen:
Vielleicht hat eine Person eine geheime Adresse.
Das nennt man: Sperr-Vermerk im Melde‑Register.
Dann dürfen Sie die Daten der Person im Wähler-Verzeichnis nicht sehen.
Nur Ämter und öffentliche Stellen dürfen die Daten bekommen.
Sie können das Wähler-Verzeichnis prüfen: Vom 24. April 2023 bis 28. April 2023 im Wahl-Amt.
Die Adresse steht unten.
Wenn Sie denken, das Wähler-Verzeichnis stimmt nicht.
Oder es fehlt etwas:
Dann können Sie Einspruch einlegen:
Bis zum 28. April 2023
bei Ihrem Wahl-Amt.
Was bedeutet: Einspruch einlegen?
Sie schreiben auf, was im Wähler-Verzeichnis nicht stimmt.
Oder was fehlt.
Oder sie sagen es einer Person vom Wahl-Amt.
Und die Person schreibt es dann auf.
Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen,
bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung.
Spätestens bis zum 23. April 2023
Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben:
Dann fragen Sie im Wahl-Amt nach.
Telefon für Bremen: 0421 - 361 88 888
Telefon für Bremerhaven: 0471 - 590 21 13
Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen
aber einen Antrag dafür gestellt haben
und schon einen Antrag auf Brief-Wahl gestellt haben:
Dann bekommen Sie keine Wahl-Benachrichtigung mehr.
Wofür braucht man einen Wahl-Schein?
Wenn Sie am Wahl-Tag in dem Wahl-Raum wählen,
der auf der Wahl-Benachrichtigung genannt ist,
brauchen Sie keinen Wahl-Schein.
Wer kann einen Wahl-Schein bekommen?
Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen, können Sie einen Wahl-Schein bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen,
können Sie vielleicht trotzdem einen Wahl-Schein bekommen:
So bekommen Sie einen Wahl-Schein:
Für den Wahl-Schein müssen Sie einen Antrag stellen:
Bis zum 12. Mai 2023, 18 Uhr
beim Wahl-Amt mündlich oder schriftlich.
Die Adresse und Öffnungs-Zeiten stehen unten.
Bei Ihrer Wahl-Benachrichtigung ist ein Antrag dabei.
Den können Sie benutzen.
Das muss in dem Antrag stehen:
Sie können den Antrag an das Wahl-Amt schicken.
Dann schicken wir Ihnen den Wahl-Schein.
So können Sie den Antrag schicken:
Zum Beispiel:
Sie können den Wahl-Schein auch bei uns abholen.
Eine andere Person kann den Wahl-Schein für Sie abholen.
Die Person braucht dafür eine Erlaubnis von Ihnen.
Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.
Das nennt man auch: Vollmacht.
Sie können dafür den Antrag für die Brief-Wahl benutzen.
Den finden Sie auf der Wahl-Benachrichtigung.
Schreiben Sie in den Antrag, wer die Papiere abholen darf.
Unterschreiben Sie den Antrag.
Geben Sie der Person den Antrag mit.
Wenn die Person den Antrag im Wahl-Amt zeigt, darf sie die Papiere mitnehmen.
Wichtig: Die Person darf das höchstens für 4 Personen machen.
Sie können den Wahl-Schein nicht am Telefon bestellen.
Wenn Sie vor der Wahl nachgewiesen plötzlich krank werden
und darum nicht zur Wahl gehen können:
Dann können Sie den Antrag noch bis zum Wahl-Tag stellen:
Bis 15 Uhr
Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen, aber trotzdem einen Wahl-Schein bekommen können:
Dann dürfen Sie den Antrag noch bis zum Wahl-Tag stellen:
Bis 15 Uhr
Sie müssen dann erklären, warum Sie den Wahl-Schein bekommen dürfen.
Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen:
Dann müssen Sie beweisen, dass Sie das Recht dazu haben.
Sie brauchen eine Erlaubnis von der Person.
Die Person unterschreibt, dass Sie das Recht haben.
Das bekommen Sie zusammen mit dem Wahl-Schein:
In Bremen:
In Bremerhaven:
Alle bekommen:
Stellen Sie einen Antrag für den Wahl-Schein.
Dann bekommen Sie die Papiere für die Brief-Wahl.
So wählen Sie mit Brief-Wahl:
Der Brief muss spätestens am 14. Mai 2023, um 18 Uhr im Wahl-Amt sein.
Wenn Sie den Brief mit der Deutschen Post AG schicken:
Dann kostet das nichts.
Sie brauchen dann keine Brief-Marken.
Wenn Sie den Brief anders schicken:
Zum Beispiel als Einschreiben oder Eil-Brief:
Dann müssen Sie Geld dazu bezahlen.
Sie müssen so viel bezahlen, wie er mehr kostet als ein normaler Brief.
Wenn Sie den Wahl-Brief mit einem anderen Post-Unternehmen schicken:
Dann bezahlen Sie bitte das Geld dafür.
Wenn der Brief beim Wahl-Amt ist:
Dann können Sie ihn nicht mehr zurück-bekommen.
Darauf müssen Sie bei der Brief-Wahl achten:
Niemand darf sehen, wen Sie wählen.
Achten Sie darauf, dass niemand dabei zuschaut.
Kleben Sie den Umschlag mit dem Stimm-Zettel zu.
Bei Wahl mit einem Wahl-Schein an anderen Orten, wo viele Menschen zusammen leben.
Zum Beispiel im Krankenhaus, Heim, Anstalt, Gefängnis:
Auch hier darf niemand sehen, wen die Bewohner wählen.
Wenn eine Person Hilfe beim Wählen braucht:
Weil sie wegen einer Behinderung den Stimm-Zettel nicht selbst ankreuzen kann.
Oder weil sie nicht lesen kann:
Dann darf ihr eine Hilfs-Person helfen.
Die Hilfs-Person darf dann das Kreuz für sie machen.
Aber sie darf nicht entscheiden, wer gewählt wird.
Das muss sie auf dem Wahl-Schein unterschreiben.
Adresse und Öffnungs-Zeiten vom Wahl-Amt:
Für Wähler und Wählerinnen aus der Stadt Bremen:
Statistisches Landes-Amt
Wahl-Amt
An der Weide 14-16
28195 Bremen
Öffnungs-Zeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 18 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr
Für Wähler und Wählerinnen aus der Stadt Bremerhaven:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger-Amt und Ordnungs-Amt
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
Stadthaus 5
27576 Bremerhaven
Öffnungs-Zeiten:
Montag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
und
ehemaliges Bürger-Büro-Mitte,
Hanse-Carré
Bürgermeister-Smidt-Straße 10
27568 Bremerhaven
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Freitag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Samstag: 10 bis 13 Uhr.
Bremen, den 03.04.2023, Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt -/Magistrat der Stadt Bremerhaven - Bürger- und Ordnungsamt -