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Allgemeinverfügung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (untere Naturschutzbehörde) über die Widmung der Grünfläche Waller Mitte im Stadtgebiet Bremen zur öffentlichen Grünanlage

Verkündungsdatum: 06.04.2023

Weser-Kurier vom 6. April 2023

Allgemeinverfügung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (untere Naturschutzbehörde) über die Widmung der Grünfläche Waller Mitte im Stadtgebiet Bremen zur öffentlichen Grünanlage

Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2022 (Brem.GBl. S. 149) wird die Grünfläche Waller Mitte im Bremer Stadtgebiet zum Zwecke der Erholung im Rahmen des Gemeingebrauchs als öffentliche Grünanlage gewidmet.

Eine Übersichtskarte, der die konkrete Lage der Grünfläche entnommen werden kann, ist auf der Webseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (www.bauumwelt.bremen.de) veröffentlicht.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingelegt werden.

Bremen, den 04.04.2023

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