Verkündungsdatum: 17.04.2023
Die Apothekerkammer Bremen ordnet als zuständige Behörde nach § 23 Absatz 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) an:
Das Bremische Ladenschlussgesetz vom 22.03.2007 (Brem.GBl. S. 221), das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, regelt die Ladenschlusszeiten für Verkaufsstellen und das gewerbliche Feilhalten außerhalb von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember und die damit in Verbindung stehenden Beschäftigungszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. § 4 des Bremischen Ladenschlussgesetzes gibt die besonderen Regelungen für Apotheken wieder. Danach dürfen Apotheken abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember während des ganzen Tages für die Abgabe von Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmitteln, hygienischen Artikeln sowie Desinfektionsmitteln geöffnet sein.
Ist durch die Apothekerkammer Bremen eine Dienstbereitschaft eingerichtet, gilt § 4 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes nur für die zur Dienstbereitschaft bestimmten Apotheken. An den geschlossenen Apotheken ist an sichtbarer Stelle ein Aushang anzubringen, der die zurzeit offenen Apotheken bekanntgibt. Dienstbereitschaft der Apotheken steht der Offenhaltung gleich.
Nach § 23 der Apothekenbetriebsordnung sind Apotheken ständig dienstbereit. Die Allgemeinverfügung der zuständigen Apothekerkammer Bremen vom 15.03.2023 legt in den Nummer 1 bis 5 fest, zu welchen bestimmten Zeiten Apotheken im Land Bremen von der ständigen Dienstbereitschaft befreit sind. In der Nummer 6 regelt die Allgemeinverfügung die Befreiung von der ständigen Dienstbereitschaft für den Sonderfall, dass eine Notfallexpositionssituation eintritt, um die Ausgabe von Kaliumiodid-Tabletten an die bremische Bevölkerung durch die Apotheken zu sichern.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich Widerspruch bei der Apothekerkammer Bremen, Eduard-Grunow-Straße 11, 28203 Bremen, eingelegt werden.
Bremen, den 15.03.2023, Die Apothekerkammer Bremen