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Bebauungsplan 2548 „Oberschule im Park“

Verkündungsdatum: 19.05.2023

Weser-Kurier vom 19. Mai 2023

Bebauungsplan 2548 „Oberschule im Park“

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2548 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen der Straße Am alten Sportplatz, dem Oslebshauser Park und dem Wohngebiet Menkenkamp (Teilgeltungsbereich 1) sowie südwestlich der Oslebshauser Heerstraße und westlich Am Oslebshauser Park (Teilgeltungsbereich 2) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 13. April 2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs.  2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2548 (Bearbeitungsstand: 09.03.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 30.05.2023 bis 30.06.2023 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich aus (öffentliche Auslegung).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:

Umwelt allgemein
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Biotope, Bäume/Wald, Tiere, Boden, Grundwasser, Klima/Luft mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen,
Städtebauliche Vorkonzeption;

Naturschutz
Gutachten zum Artenschutz und Bäumen,
Grünordnungsplan,
Stellungnahmen zum Naturschutz und zur Grünordnung;

Boden
Gutachten und Stellungnahmen zu Schadstoffen und Altlasten;

Grundwasser
Gutachten und Stellungnahme zur Grundwasserabsenkung;

Entwässerung
Konzept und Stellungnahme zur Niederschlagsentwässerung;

Verkehr
Verkehrsuntersuchung;

Lärm
Schalltechnische Gutachten, Stellungnahme und Messbericht.

Zudem besteht in der o. g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, Waller Heerstr. 99 (im Walle Center), 28219 Bremen, nach vorheriger Absprache unter 0421 361 8470 Kenntnis zu nehmen.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB können die Planentwürfe und die Begründungen sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen digital (bauleitplanungstadt@bau.bremen.de) schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu den Bebauungsplanentwürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 13.04.2023