Verkündungsdatum: 10.06.2023
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 13.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen, für ein Vorhaben in Bremen-Vegesack, Georg-Gleistein-Straße Nr. 115 – 121 (Bearbeitungsstand: 20.02.2023) gefasst und damit das Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Das Vorhaben umfasst den Neubau des Rewe-Marktes sowie die Errichtung eines Drogeriemarktes mit Wohnnutzung im Obergeschoss.
Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen (Bearbeitungsstand: 20.02.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits hierfür vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 114 (Bearbeitungsstand: 28.02.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, hierfür bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis 21. Juli 2023 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Bauamt Bremen-Nord im Stadthaus Vegesack, 1. Obergeschoss), Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen, gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Zusätzlich können die Planunterlagen gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 Baugesetzbuch im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.
Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, die Planunterlagen im Ortsamt Vegesack zu den dort geltenden Öffnungszeiten einzusehen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 114 und die 16. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat Stadtplanung und Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord) und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail an bauleitplanungnord@bau.bremen.de abgegeben werden.
Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bremen, den 05.06.2023
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