Verkündungsdatum: 17.06.2023
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplans 2563 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers auf Teilflächen des ehemaligen Brinkmann-Areals und des ehem. Sportwelt- und Rewe-Areals zu schaffen. Vorgesehen ist eine Mischung aus Wohnen und gewerblichen Nutzungen sowie ein Mobilitätshaus für den nördlichen Teilbereich des Gebietes. Zur Entwicklung eines lebendigen Quartiers mit hoher Aufenthaltsqualität sollen unterschiedliche Wohnformen und ebenerdige Geschäftslagen beitragen. Öffentliche und private Wegeverbindungen durch das neue Quartier vernetzen die neuen Gebäude mit der ehemaligen Fabrik und den bestehenden Nachbarschaften. Grundlage dieser Planung ist die aus dem Masterplan „Vorderes Woltmershausen“ entwickelte städtebauliche Rahmenplanung für das ehemalige Brinkmann-Areal sowie östlich angrenzende Flächen.
Bevor der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst wird, sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt werden – und Bürger:innen und andere Interessierte Gelegenheit erhalten, ihre Anregungen, Wünsche und Bedenken ein-zubringen.
Dazu laden wir Sie herzlich ein zu einer Einwohnerversammlung für
Montag, den 26. Juni 2023, um 19.30 Uhr,
in den Gemeinderaum der Evangelischen Freikirche, Woltmershauser Straße 298, 28197 Bremen.
Unterlagen zur Sitzung (Lageplan, Präsentation) werden am Tag der Einwohnerversammlung hier veröffentlicht. Weitere Informationen zum Masterplangebiet Vorderes Woltmershausen finden Sie auf der Website des Bauressorts.
Bremen, den 09.06.2023, Ortsamt Neustadt/Woltmershausen
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