Sie sind hier:

Neuer Bebauungsplan 2561

Verkündungsdatum: 28.11.2023

Weser-Kurier vom 28. November 2023

Neuer Bebauungsplan 2561

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2561 für ein Gebiet in Bremen-Findorff, Ortsteil Regensburger Straße zwischen Utbremer Ring, Augsburger Straße und Bundesstraße 6 (B6) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2561 in ihrer Sitzung am 22. November 2023 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplans 2561 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2561 (Bearbeitungsstand: 05.10.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 5. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich aus.

Zudem besteht in der o. g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99 (Walle-Center), 28219 Bremen nach vorheriger Absprache unter 0421 361 8470 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2561 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung verfügbar:

Umwelt allgemein

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima.

Behördliche Stellungnahmen zu den Klimaanpassungsbelangen und zur Wärmewende

Bodenschutz/Altlasten

Untersuchungsbericht zur allgemeinen Bodenbeschaffenheit

Gutachten über mögliche Bodenverunreinigungen oder Altlasten

Behördliche Stellungnahmen zum Bodenschutz und zum geologischen Untergrund

Behördliche Stellungnahme zu landesarchäologischen Angelegenheiten

Naturschutz

Baumbestandserfassung

Behördliche Stellungnahmen zur Grünordnung und zum Naturschutz

Schallschutz

Schalltechnisches Gutachten

Stellungnahmen zum Lärmimmissionsschutz

Verkehrsuntersuchung

Verkehrsgutachten

Behördliche Stellungnahmen zu verkehrlichen Angelegenheiten

Entwässerung

Entwässerungskonzept

Behördliche Stellungnahmen zur Entwässerung und den Umgang mit Regen und zur Starkregenversorgung

Sonstiges

Stellungnahme des Sportamtes

Bremen, den 22.11.2023, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung