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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 159

Verkündungsdatum: 27.01.2024

Weser-Kurier vom 27. Januar 2024

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 159

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 159 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Verbrauchermarktes und von Wohngebäuden in Bremen Gröpelingen an der Seewenjestraße zwischen der Weichselstraße, der Bromberger Straße und der Lissaer Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 29.09.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 01.02.2024 bis 01.03.2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich aus.

Zudem besteht während der o. g. Auslegungsfrist Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99 (im Walle-Center), 28219 Bremen, nach vorheriger Absprache unter 0421 361 8470 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu den oben genannten Bebauungsplänen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 11.01.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

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