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Bebauungsplan 334 in Bremen-Burglesum: Planaufhebungsbeschluss für einen Teilbereich

Verkündungsdatum: 10.04.2024

Weser Kurier vom Donnerstag, den 11. April 2024

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, einen Teil des Bebauungsplans 334 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum südlich der Louis-Segelken-Straße, westlich der Rotdornallee, nördlich der Fresenkamp-Siedlung und des Lesum-Parks im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufzuheben (Teilaufhebung Friedehorst).

Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans 334 soll insbesondere die Sondergebietsfestsetzung „Krankenanstalt“ entfallen, da sie der tatsächlichen und beabsichtigten Nutzung des Grundstücks widerspricht.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf der Webseite der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord) informieren:
https://www.bau.bremen.de/info/bbn (Rubrik: „Aktuelles“)

Fragen zur Teilaufhebung werden unter 0421/361-18666 auch telefonisch beantwortet. In der Zeit bis Montag, den 15. April 2024 kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch schriftlich zum jetzigen Stand der Planung äußern:

Per E-Mail an: bauleitplanungnord@bau.bremen.de

Per Post an:
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)
Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienst­zeiten in der Stadtgemeinde Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord) und in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014 S. 551).

Bremen, den 05.04.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

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