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Bebauungsplan 2554 „Schulcampus Osterholz“

Verkündungsdatum: 25.05.2024

Weser-Kurier vom 25. Mai 2024

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2554 für ein Gebiet in Bremen – Osterholz zur Errichtung eines Schulcampus zwischen der Straßenbahntrasse Linie 1 zwischen Bahnhof Mahndorf und Nußhorn, Ehlersdamm, Fleet Osterholzer Landwehr, Nußhorn und östlich der Hans-Bredow-Straße aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2554 in ihrer Sitzung am 16. Mai 2024 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. In der gleichen Sitzung hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplans 2554 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2554 (Bearbeitungsstand: 08.03.2024) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis 05. Juli 2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, digital bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Siemenshochhaus beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB einzusehen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 0421/361 2375 oder per email: planservice@bau.bremen.de) gebeten.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2554 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sowie online verfügbar:

Umwelt

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Fläche, Bäume, Boden, Tiere und Klima.

Energiekonzept

Behördliche Stellungnahmen zu den Klimaanpassungsbelangen

Artenschutz/Naturschutz

Artenschutzfachbeitrag

Baum-Artenschutz, Baumentwicklung und Baumschutz bzw. erhalt

Behördliche Stellungnahmen zur Grünordnung und zum Naturschutz

Boden/Altlasten/Grundwasser

Untersuchungsbericht zur allgemeinen Bodenbeschaffenheit

Gutachten über mögliche Bodenverunreinigungen oder Altlasten

Behördliche Stellungnahmen zum Bodenschutz und zum geologischen Untergrund

Schallschutz

Schalltechnisches Gutachten

Behördliche Stellungnahmen zum Lärmimmissionsschutz

Verkehr

Verkehrsgutachten

Behördliche Stellungnahmen zu verkehrlichen Angelegenheiten

Entwässerung

Entwässerungskonzept

Behördliche Stellungnahmen zur Entwässerung und dem Umgang mit Regen und zur Starkregenversorgung

Sonstiges

Behördliche Stellungnahme zum Vorhandensein von Kampfmitteln.

Bremen, den 16.05.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

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