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Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Neubau der nordöstlichen Ufereinfassung im Bereich des Kalihafens“ in Bremen-Häfen

Verkündungsdatum: 08.06.2024

Weser-Kurier vom 8. Juni 2024

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. Juni 2024 und die Rechtsbehelfsbelehrung werden nachfolgend öffentlich bekanntgegeben, § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1, 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) in Verbindung mit § 74 Abs. 5 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG):

A. Entscheidung

1. Planfeststellung

Aufgrund des Antrages der seinerzeitigen Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 8. Juni 2023 wird der Plan für den Neubau der nordöstlichen Ufereinfassung im Bereich des Kalihafens in Bremen-Häfen mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Nebenbestimmungen festgestellt.

Rechtsgrundlagen:

§ 67 und 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den Vorschriften des UVPG.

2. Festgestellte Planunterlagen (hier nicht abgedruckt)

3. Nebenbestimmungen und Hinweise (hier nicht abgedruckt)

Der Planfeststellungsbeschluss enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere zu wasserwirtschaftllichen, naturschutzrechtlichen, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Belangen.

4. Entscheidung über Einwendungen

Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden. Einzelheiten sind der Begründung zu diesem Planfeststellungsbeschluss zu entnehmen.

5. Mit der Planfeststellung einkonzentrierte Entscheidungen

Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen festgestellt. Der Beschluss entfaltet gemäß § 75 BremVwVfG Konzentrationswirkung. Damit sind alle anderen vorhabenbezogenen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen durch diesen Beschluss mitumfasst.

6. Kostenentscheidung

Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten des Verfahrens.

B. Begründung (hier nicht abgedruckt)

C. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen erhoben werden.

D. Hinweis zur Bekanntmachung und zur Auslegung

Der Planfeststellungsbeschluss samt einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen kann gem. §§ 5 Abs. 1, 1 BremVwVfG in Verbindung mit § 74 Abs. 4 VwVfG in der Zeit vom 11. Juni 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei folgender Stelle eingesehen werden:

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen

Telefon: 0421/361-2 90 98

Zudem kann der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen ab sofort auf https://umwelt.bremen.de/umwelt/hochwasser-kuestenschutz-und-quantitative-wasserwirtschaft/wasserrechtliche-planfeststellungs-und-plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§§ 5 Abs. 1, 1 BremVwVfG in Verbindung mit § 74 Abs. 4 VwVfG).

Bremen, den 04.06.2024, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

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