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Bebauungsplan 334 „Teilaufhebung Friedehorst“ in Bremen-Burglesum: Planaufhebungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit

Verkündungsdatum: 27.07.2024

Weser-Kurier vom 27.07.2024

Bebauungsplan 334 „Teilaufhebung Friedehorst“ in Bremen-Burglesum: Planaufhebungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 06.06.2024 beschlossen, einen Teil des Bebauungsplans 334 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum südlich der Louis-Seegelken-Straße, westlich der Rotdornallee und nördlich der Freesenkamp-Siedlung und des Lesum-Park im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufzuheben (Teilaufhebung Friedehorst).

Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans 334 soll insbesondere die Sondergebietsfestsetzung „Krankenanstalt“ entfallen, da sie der tatsächlichen und beabsichtigten Nutzung des Grundstücks widerspricht.

Der Entwurf des Bebauungsplans 334 „Teilaufhebung Friedehorst“ (Bearbeitungsstand: 18.04.2024) einschließlich Begründung werden in der Zeit vom 29. Juli 2024 bis 30. August 2024 im Internet auf der Webseite der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Referat Bauordnung, Stadtplanung Nord veröffentlicht.

Die Unterlagen sind unter folgendem Link abrufbar:

https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen-bremen-nord-2144234

Menüpunkt: Aktuelles

Im gleichen Zeitraum liegen die Planentwürfe einschließlich Begründung im Ortsamt Burglesum zu den aktuellen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Hinweis nach § 13a Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanungnord@bau.bremen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese auf anderem Weg abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Bremen, den 24.07.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung