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Bebauungsplan 2545 B „Brinkmann Areal“

Verkündungsdatum: 17.08.2024

Weser-Kurier vom 17.08.2024

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2545 B für ein Gebiet in Bremen-Woltmershausen zwischen Hermann-Ritter-Straße, den ehemaligen Hallen und Speichern im Tabakquartier, Senator-Apelt-Straße und dem Bereich Schriefersweg sowie dem swb / Wesernetz-Betriebsgelände (Teilfläche B) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 14.08.2024 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 2545 B (Bearbeitungsstand:04.07.2024) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die zu den Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfes und der Begründung geführt haben, werden in der Zeit vom 21.08.2024 bis 11.09.2024 erneut im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail an planservice@bau.bremen.de.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen zu den Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs und der Begründung sowie ihren möglichen Auswirkungen (Änderungen und Ergänzungen sind farblich hervorgehoben) digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2545 B personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen (bezogen auf die vorgenommenen Änderungen des Planentwurfs und der Begründung) nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital einsehbar:
Boden/Altlasten
Behördliche Stellungnahme zur Bodendenkmalpflege
Schallschutz
Schalltechnische Untersuchung und behördliche Stellungnahmen
Wasser
Gebietsentwässerungskonzept
Behördliche Stellungnahme zum Thema Stadtentwässerung.
Verkehr
Berechnungen im Rahmen des Mobilitätskonzepts
Gutachterliche Verkehrsuntersuchung
Behördliche Stellungnahmen zur Verkehrssituation
Sonstiges
Gutachterliche Stellungnahme über Geruchsemmissionen und -immissionen eines Abwasserpumpwerkes

Bremen, den 14.08.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung