Verkündungsdatum: 28.08.2024
(Arbeitsbezeichnung: Dedesdorfer Platz/Waller Mitte)
Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der sogenannten Waller Mitte werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341─2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), unter Einreihung in die in der rechten Spalte genannte Straßengruppe für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 2460.
Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Lage der Straßen
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Straßengruppe (§ 3 Absatz 1 BremLStrG) |
Verlängerung der Lankenauer Straße ab Ausbauende bis Fasia-Jansen-Straße |
C |
Fasia-Jansen-Straße von Lankenauer Straße bis Dedesdorfer Straße, einschließlich der neuen östlichen Parkplätze Ecke Dedesdorfer Straße |
C |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 26.08.2024, Amt für Straßen und Verkehr