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Entwidmung in Bremen - Neustadt

Verkündungsdatum: 05.12.2024

Weser-Kurier vom 5. Dezember 2024

Gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341‒2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), wird der ausgebaute (sogenannte) Parkplatz „Piepe“ neben Buntentorsteinweg 10 gegenüber der Lehnstedter Straße auf dem Grundstück Flur 12, Gemarkung VL 12, Flurstück Nr. 930/1, für den öffentlichen Verkehr entwidmet, und zwar flächenmäßig durch die künftige Gehweghinterkante im Süden und die bestehende öffentliche Grünanlage im Westen, Norden und Osten begrenzt.

Diese Entwidmung erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 524 und Dispensierung vom 22. Oktober 2024.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben. Nach Rechtsbeständigkeit der Entwidmung wird diese mit der örtlichen Kenntlichmachung wirksam.

Die Entwidmungsfläche ist in einem Plan angelegt.

Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwidmungsplan werden auf der Internetseite  www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Amt für Straßen und Verkehr

 

Bremen, den 02.12.2024

Anlagen