Verkündungsdatum: 04.12.2024
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2514 für ein Gebiet in Bremen - Neustadt/Neuenland zwischen Kleingartenanlage Helgoland-Westerland, Ochtumdeich und Flughafen Bremen in Verlängerung der Hanna-Kunath-Straße aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum Bebauungsplan 2514 in ihrer Sitzung am 20.09.2018 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Am 28.11.2024 hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplans 2514 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 2514 (Bearbeitungsstand: 10.10.2024) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 10.12.2024 bis 21.01.2025 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail an planservice@bau.bremen.de.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2514 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:
Umwelt
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen insbes. auf die Themenfelder Natur und Landschaft (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima) sowie auf Erholung, Stadt- und Landschaftsbild
Grünordnungsplan (Biotoptypen & Bäume, Baumstandorte, Tiere)
Behördliche Stellungnahmen zur Grünordnung und Klimaanpassung
Entwicklungskonzept für den Kompensationsflächenpool „Kladdinger Wiesen“
Boden/Altlasten
Boden- und Altlastengutachten inklusive ergänzender chemischer Untersuchungen sowie behördliche Stellungnahmen
Behördliche Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes
Schallschutz
Schallgutachten
Behördliche Stellungnahme zum Immissionsschutz
Grundwasser
Wasserwirtschaftliches Konzept
Behördliche und fachliche Stellungnahmen zur Wasserwirtschaft (Stadtentwässerung, Grundwasser, Regenwasser/Starkregen, Deichverband)
Verkehr
Fachgutachten und behördliche Stellungnahmen sowie Verkehrserhebung und –prognose
Diese Amtliche Bekanntmachung kann zusätzlich zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).
Bremen, den 28.11.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung