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Bebauungsplan 2550 „Aufhebung Bebauungsplan 829“

Verkündungsdatum: 04.12.2024

Weser-Kurier vom 4. Dezember 2024

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2550 für ein Gebiet in Bremen - Überseestadt, zwischen Hans-Böckler-Straße, Lloydstraße und Zweigstraße zur Aufhebung des Bebauungsplans 829 und eines Teilstücks des Staffelbau- und Gewerbeplans 0045 aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2550 in ihrer Sitzung am 02.02.2022 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Am 28.11.2024 hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplans 2550 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2550 (Bearbeitungsstand: 21.10.2024) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 10.12.2024 bis 21.01.2025 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail an planservice@bau.bremen.de.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2550 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:

Umwelt

Behördliche Stellungnahme zu den Klimaanpassungsbelangen

Boden/Altlasten

Behördliche Stellungnahmen zum Bodenschutz sowie zur Boden- und Altlastenbeschaffenheit

Schallschutz

Behördliche Stellungnahmen zum Immissionsschutz

Grundwasser

Behördliche Stellungnahme zur Entwässerung

Verkehr

Behördliche Stellungnahme zu Verkehrsflächen

Diese Amtliche Bekanntmachung kann zusätzlich zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).

Bremen, den 28.11.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung