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  • Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Nachschätzung gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens vom 20. Dezember 2007, BGBl I S. 3176)

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Nachschätzung gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens vom 20. Dezember 2007, BGBl I S. 3176)

Verkündungsdatum: 17.01.2025

Weser-Kurier vom 17. Januar 2025

Die Ergebnisse der Nachschätzung in dem Ortsteil Seehausen werden in der Zeit vom 15.01.2025 bis 19.02.2025 in dem Dienstraum des Finanzamtes Bremen, Zimmer 510, Rudolf-Hilferding-Platz 1 offengelegt. Die amtliche landwirtschaftliche Sachverständige ist mittwochs in der Zeit von 09:00 – 15:00 Uhr zur Auskunftserteilung im Finanzamt Bremen anwesend. Eine vorherige Terminabsprache unter den Telefonnummern (0421) 361 94592 oder (0421) 361 22930 ist erforderlich. Offengelegt werden die Ergebnisse der Nachschätzung, die in den Nachschätzungskarten und in den Schätzungsbüchern niedergelegt sind. Gegenstand der Offenlegung sind die in diesen Unterlagen nachgewiesenen Nutzungsarten gemäß § 2 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG), die Beschreibung des Bodens nach Klassen (§ 5 BodSchätzG), die Wertzahlen (§ 4 BodSchätzG) und die Abgrenzungen der bodengeschätzten Flächen nach Klassenflächen, Klassenabschnitten und Sonderflächen (§ 5 BodSchätzG). Die offen gelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben. Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung ist für die Eigentümer der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung gegeben. Der Einspruch kann bis zum Ablauf des 20.03.2025 beim Finanzamt Bremerhaven schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Ergebnisse der Nachschätzung unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Finanzamt Bremerhaven

Bremerhaven, den 15.01.2025