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36. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen – Bremen-Osterholz („Campus Osterholz“ und „Gewerbegebiet Nußhorn“)

Verkündungsdatum: 26.02.2025

Weser-Kurier vom 26. Februar 2025

    Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen - Bremen-Osterholz („Campus Osterholz“ und „Gewerbegebiet Nußhorn“- aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

    Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 20.02.2025 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst, dem Entwurf des Planes zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

    Der Entwurf des Änderungsplanes (Bearbeitungsstand 13.01.2025) einschließlich Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 05.03.2025 bis 07.04.2025 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail unter planservice@bau.bremen.de

    Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 i. V. mit Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

    Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

    Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplanes personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

    Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung verfügbar:

    Umwelt

    Landschaftsökologische Bestandserhebung (Biotoptypen & Bäume, Fledermäuse und Vögel)

    Artenschutz

    Artenschutzfachbeitrag

    Boden/Altlasten

    Bodenschutzgutachten

    Schallschutz

    Schalltechnisches Gutachten

    Grundwasser

    Entwässerung Erläuterungsbericht

    Verkehr

    Verkehrsgutachten

    Bremen, den 20.02.2025, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung