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Befliegung des Landesgebietes der Freien Hansestadt Bremen zur Erstellung von Luftbildprodukten des Amtlichen Vermessungswesens

Verkündungsdatum: 01.03.2025

Weser-Kurier vom 01. März 2025
Nordsee-Zeitung vom 01. März 2025

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung (§ 3 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster) hat das Landesamt GeoInformation Bremen die Firma GeoFly GmbH mit der Befliegung des Landesgebietes der Freien Hansestadt Bremen und der Erstellung von Luftbildprodukten, u.a. Senkrecht- und Schrägluftbildern, beauftragt. Der Befliegungszeitraum liegt voraussichtlich zwischen dem 01.03.2025 und dem 31.03.2025. Aufgrund der Wetterabhängigkeit ist ein genauer Zeitpunkt im Vorfeld nicht bestimmbar. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes GeoInformation Bremen: www.geo.bremen.de

Gemäß §§ 4 und 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten des Landes Bremen (BremGeoZG) sind wir verpflichtet diese Daten bereitzustellen.

In der Freien Hansestadt Bremen werden Luftbildaufnahmen als personenbezogene Daten eingestuft. Diese amtliche Bekanntmachung stellt eine verpflichtende Information an alle Betroffenen gemäß Art. 13 DSGVO dar.

Landesamt GeoInformation Bremen

 

Bremen, den 28.02.2025