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Widmung in Bremen Vegesack (Erschließung 1026)

Verkündungsdatum: 21.03.2025

Weser-Kurier vom 21. März 2025

Die Ewald-Hanstein-Straße, abgehend von der Beckstraße zwischen Hausnummer 16 und 18, wird einschließlich der Parkplätze, gelegen südlich an der Einmündung zur Beckstraße, gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341─2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (BGBl. I S. 520), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des  Bebauungsplanes 1566.

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 18.03.2025, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen