Verkündungsdatum: 29.03.2025
Mit Planfeststellungsbeschluss der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Planfeststellungsbehörde) ist der Plan für das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) festgestellt worden. Vorhabenträgerin ist die ALSTOM Transport Deutschland GmbH.
Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetz sofort vollziehbar.
Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung gemäß § 74 Absatz 5 BremVwVfG durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Planunterlagen liegt ab Montag, 07. April 2025, bis einschließlich Mittwoch, 22. April 2025 (wegen der Feiertage wurde die Frist um zwei Tage verlängert), im Ortsamt West zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Ortsamt West
Waller Heerstraße 99
28219 Bremen
während der Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 10:00 – 14:00 Uhr
Freitag 10:00 – 13:00 Uhr
Weiterhin sind der Beschluss und die Planunterlagen unter diesem link einsehbar:
https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/c4r9SMOrsp5zOfKA0SR2B3ONTmVE8uVW
Die Planunterlagen für den Bau eines EBN-ServiceCenters werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) einschließlich der Folgemaßnahmen und Änderungen festgestellt.
Der Beschluss ergeht unter den Nebenbestimmungen nach Ziffer I.2 dieses Beschlusses.
Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Privaten sowie die von Trägern öffentlicher Belange geäußerten Forderungen und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.
Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss und gegen die Kostenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Am Wall 201, 28195 Bremen, erhoben werden.
Bremen, den 28.03.2025, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung