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Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen – 22. Änderung für ein Gebiet in Bremen Hemelingen (Hemelinger Bahnhofstraße, südlich Ahlringstraße)

Verkündungsdatum: 02.04.2025

Weser-Kurier vom 02. April 2025

Die Stadtbürgerschaft hat am 25.03.2025 den Flächennutzungsplan Bremen – 22. Änderung für ein Gebiet in Bremen Hemelingen (Hemelinger Bahnhofstraße, südlich Ahlringstraße) beschlossen.

Der Plan über die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann online unter www.bauleitplan.bremen.de oder bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bremen, 25.03.2025

Der Senat

Hinweis:

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften – werden

  • eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bremen